Überstunden bei Fallweisen Beschäftigten

Die Überstunden Basis ermittelt sich aus dem Anteil des Stundenlohns, welcher dem laufenden Bezug entsprechen, also exklusive Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistungen.

Überstunden werden nicht in die Sonderzahlungen eingerechnet, da sie keinen laufenden Bezug darstellen, die genaue Berechnung ist allerdings vom KV abhängig.
Bezüglich Urlaubsersatzleistungen ist es komplizierter. Der Referenztext hier ist "Die Ersatzleistung setzt sich aus dem laufenden Bezug und den Sonderzahlungen zusammen. Als laufender Bezug sind alle regelmäßig wiederkehrenden Bezüge (Lohn/Gehalt, Sachbezüge, Prämien, Überstunden etc.) zu verstehen." Unserer Ansicht nach handelt es sich bei Überstunden in einer fallweisen Beschäftigung nicht um einen wiederkehrenden Bezug in diesem Sinne. Daher rechnen wir sie auch nicht in die UEL ein.
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