Freie Dienstnehmer:innen
Bei freien Dienstverträgen ist zu beachten, dass es sich in der Regel nur in Ausnahmefällen um echte freie Dienstverträge handelt.
Merkmale des freien Dienstvertrags:
- Geringe oder keine persönliche Abhängigkeit des freien Dienstnehmers/der freien Dienstnehmerin.
- Freie Dienstnehmer:innen können sich in der Regel vertreten lassen.
- Freie Dienstnehmer:innen sind nicht in die Organisation des Betriebes eingegliedert.
- Freie Dienstnehmer:innen können eigene Arbeitsmittel verwenden.
- Freie Dienstnehmer:innen übernehmen keine Erfolgsgarantie.
Unterschied zum echten Arbeitsverhältnis
- Beim freien Dienstvertrag besteht keine oder nur eine sehr geringe „persönliche Abhängigkeit“ (keine Bindung an Arbeitszeiten, Weisungen etc.).
- Das Arbeitsrecht und seine Schutzbestimmungen (5 Wochen bezahlter Mindesturlaub, Entgeltfortzahlung bei Krankheit usw.) gelten für freie Dienstnehmer:innen nicht.
- Es gibt keinen Mindestlohntarif, Kollektivvertrag etc., auf den sich freie Dienstnehmer:innen berufen können.
- Freie Dienstnehmer:innen müssen ihr Einkommen selbst versteuern.
Unterschied zum Werkvertrag
Der Werkvertrag ist auf ein bestimmtes „Werk“ gerichtet (Zielschuldverhältnis), der freie Dienstvertrag auf eine bestimmte Zeit (Dauerschuldverhältnis).
Sozialversicherungsbeiträge & Steuern
Für freie Dienstnehmer:innen müssen - bis auf winzige Details - die gleichen Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden wie bei einem Arbeitsvertrag. Diese werden vom/von der Arbeitgeber:in abgeführt. Da freie Dienstnehmer:innen steuerlich gesehen als Unternehmer:innen gelten, müssen Sie die Einkommensteuer (und unter Umständen auch die Umsatzsteuer) selbst ans Finanzamt abführen.
Freie Dienstnehmer:innen bei Lohnbot anlegen
Hinterlegen Sie Ihr Beitragskonto für freie Dienstnehmer:innen in den Lohndaten. Sollten Sie noch über keine Beitragskontonummer für freie Dienstnehmer:innen verfügen, können Sie das Beitragskonto für freie Dienstnehmer:innen bei der ÖGK eröffnen.
Legen Sie nun eine Arbeitsstätte für freie Dienstnehmer:innen an.
Erstellen Sie nun wie gewohnt eine:n Mitarbeiter:in. Nach der Eingabe der Stammdaten können Sie im Dienstverhältnis unter "Arbeitsverhältnis" angeben, dass es sich bei der Person um eine:n freie:n Dienstnehmer:in handelt.
Im letzten Schritt teilen Sie der Person noch die Arbeitsstätte für freie Dienstnehmer:innen zu.