Freie Dienstnehmer:innen

Bei freien Dienstverträgen ist zu beachten, dass es sich in der Regel nur in Ausnahmefällen um echte freie Dienstverträge handelt.

Merkmale des freien Dienstvertrags:
  • Geringe oder keine persönliche Abhängigkeit des freien Dienstnehmers/der freien Dienstnehmerin.
  • Freie Dienstnehmer:innen können sich in der Regel vertreten lassen.
  • Freie Dienstnehmer:innen sind nicht in die Organisation des Betriebes eingegliedert.
  • Freie Dienstnehmer:innen können eigene Arbeitsmittel verwenden.
  • Freie Dienstnehmer:innen übernehmen keine Erfolgsgarantie.
Unterschied zum echten Arbeitsverhältnis
  • Beim freien Dienstvertrag besteht keine oder nur eine sehr geringe „persönliche Abhängigkeit“ (keine Bindung an Arbeitszeiten, Weisungen etc.).
  • Das Arbeitsrecht und seine Schutzbestimmungen (5 Wochen bezahlter Mindesturlaub, Entgeltfortzahlung bei Krankheit usw.) gelten für freie Dienstnehmer:innen nicht.
  • Es gibt keinen Mindestlohntarif, Kollektivvertrag etc., auf den sich freie Dienstnehmer:innen berufen können.
  • Freie Dienstnehmer:innen müssen ihr Einkommen selbst versteuern.
Unterschied zum Werkvertrag
Der Werkvertrag ist auf ein bestimmtes „Werk“ gerichtet (Zielschuldverhältnis), der freie Dienstvertrag auf eine bestimmte Zeit (Dauerschuldverhältnis).
Sozialversicherungsbeiträge & Steuern

Für freie Dienstnehmer:innen müssen - bis auf winzige Details - die gleichen Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden wie bei einem Arbeitsvertrag. Diese werden vom/von der Arbeitgeber:in abgeführt. Da freie Dienstnehmer:innen steuerlich gesehen als Unternehmer:innen gelten, müssen Sie die Einkommensteuer (und unter Umständen auch die Umsatzsteuer) selbst ans Finanzamt abführen.


Freie Dienstnehmer:innen bei Lohnbot anlegen

Hinterlegen Sie Ihr Beitragskonto für freie Dienstnehmer:innen in den Lohndaten. Sollten Sie noch über keine Beitragskontonummer für freie Dienstnehmer:innen verfügen, können Sie das Beitragskonto für freie Dienstnehmer:innen bei der ÖGK eröffnen.

Legen Sie nun eine Arbeitsstätte für freie Dienstnehmer:innen an.

Erstellen Sie nun wie gewohnt eine:n Mitarbeiter:in. Nach der Eingabe der Stammdaten können Sie im Dienstverhältnis unter "Arbeitsverhältnis" angeben, dass es sich bei der Person um eine:n freie:n Dienstnehmer:in handelt.

Im letzten Schritt teilen Sie der Person noch die Arbeitsstätte für freie Dienstnehmer:innen zu.

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