Geringfügig Versichert
Personen, deren Beschäftigungsverhältnis als geringfügig anzusehen ist, sind von der Vollversicherung ausgenommen und unterliegen nur der Teilversicherung in der Unfallversicherung.
Diese Personen sind daher NICHT krankenversichert. Es besteht aber die Option sich freiwillig selbst zu versichern. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.831528&portal=oegkstportal
Ein Beschäftigungsverhältnis gilt ab dem Zeitraum Jänner 2021 als geringfügig, wenn daraus im Kalendermonat kein höheres Entgelts als EUR 475,86 gebührt.