Mutterschutz

So hinterlegen Sie einen Mutterschutz bei Lohnbot

1) Wählen Sie im Dreipunktmenü des Dienstverhältnisses der Mitarbeiterin die Option "Mutterschutz/Karenzen verwalten".

2) Wählen Sie im Modal den Status "Mutterschutz" und hinterlegen Sie den geplanten Geburtstermin:

Sobald Sie den geplanten Geburtstermin eingetragen haben, berechnet Lohnbot die Bemessungsgrundlage für die fiktive BV, die der werdenden Mutter während der Schutzfrist zusteht, automatisch. Lohndaten für einen Mutterschutz können nur berechnet werden, wenn der Beginn des Mutterschutzes im aktuellen Abrechnungszeitraum liegt. Lohnbot empfiehlt daher den Mutterschutz erst in dem Monat einzutragen, in dem der Mutterschutz beginnt.

Andernfalls muss dieser im Monat des Beginns des Mutterschutzes nochmals bearbeitet werden.


3) Speichern Sie den Mutterschutz.

4) Um die A+E Wochengeld zu erstellen, wählen Sie erneut die Option "Mutterschutz/Karenzen verwalten" und klicken Sie anschließend auf "Arbeits- und Entgelbestätigungs Formular öffnen":

Diese Meldung wird notwendig, sobald der Versicherungsfall der Mutterschaft eintritt, und setzt voraus, dass die Versicherte einen Anspruch auf Wochengeld durch ihre Krankenversicherung hat.


5) Über "Mutterschutzbestätigung erstellen" können Sie die Mutterschaftsmeldung an das Arbeitsinspektorat erstellen:

Weitere Informationen finden Sie im Artikel Arbeitsinspektoratsmeldung Schwangerschaft.

Pflichten des Dienstgebers bei Mutterschaft einer Mitarbeiterin

  • Meldung an das Arbeitsinspektorat: Die Schwangerschaft muss dem zuständigen Arbeitsinspektorat gemeldet werden.
  • Mutterschutzevaluierung: Überprüfung des Arbeitsplatzes auf Gefährdungen und ggf. Anpassung der Arbeitsbedingungen.
  • Kündigungsschutz: Ab Bekanntgabe der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz.
  • Lohnverrechnung: Während des Mutterschutzes (acht Wochen vor und nach der Geburt, bei Sonderfällen länger) ruht das Arbeitsverhältnis, das Entgelt wird durch das Wochengeld der Krankenkasse ersetzt.

A+E Wochengeld – was ist das und was ist zu tun?

  • Arbeits- und Entgeltbestätigung (A+E) für Wochengeld:

    Der Dienstgeber muss eine sogenannte Arbeits- und Entgeltbestätigung (A+E) für Wochengeld ausstellen. Diese Bestätigung enthält Angaben zum durchschnittlichen Nettoarbeitsverdienst der Mitarbeiterin aus den letzten drei Kalendermonaten vor Beginn des Mutterschutzes.

  • Übermittlung an die ÖGK:

    Die A+E Wochengeld muss ehestmöglich elektronisch (über ELDA) an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) gesendet werden. Eine Abschrift ist der Mitarbeiterin auszuhändigen. Nach Übermittlung der A+E Wochengeld finden Sie die Abschrift im Archiv. Für den Fall, dass ÖGK Meldungen direkt an die Mitarbeiterin gesendet werden, erhält diese die Abschrift automatisch.

  • Zweck:

    Die ÖGK berechnet auf Basis dieser Bestätigung die Höhe des Wochengeldes, das als Ersatz für das entfallende Einkommen während des Mutterschutzes dient.

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