Arbeits- und Entgeltbestätigung Wochengeld (Mutterschutz)

Wenn eine Arbeitnehmerin Wochengeld aufgrund von Mutterschaft beanspruchen möchte, muss der Arbeitgeber eine Arbeits- und Entgeltbestätigung ausstellen und diese an den zuständigen Krankenversicherungsträger senden. Diese Meldung wird notwendig, sobald der Versicherungsfall der Mutterschaft eintritt, und setzt voraus, dass die Versicherte einen Anspruch auf Wochengeld durch ihre Krankenversicherung hat. Um die Interessen der Versicherten zu wahren, sollte die Übermittlung der Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld so schnell wie möglich erfolgen.

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