Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Durch den Abschluss dieser freiwilligen Selbstversicherung ist man kranken- und pensionsversichert. In der Krankenversicherung hat man Anspruch auf Sachleistungen (z.B. ärztliche Hilfe, Krankenhausaufenthalt, Arzneimittel) und Geldleistungen (Krankengeld und Wochengeld). Die Zeiten der Selbstversicherung werden für die Pension angerechnet.
Voraussetzungen für die Anmeldung
Geringfügig Beschäftigte können sich freiwillig versichern, wenn sie:
- ihr Entgelt aus einem oder mehreren Dienstverhältnissen im Kalendermonat die Geringfügigkeitsgrenze (EUR 500,91) nicht übersteigt,
- sie ihren Wohnsitz im Inland haben und
- keine gesetzliche Pflichtversicherung besteht.
Folgende Personen sind von dieser freiwilligen Selbstversicherung ausgenommen
- Bezieher:innen einer Eigenpension (z.B. Alterspension)
- Bezieher:innen von Kinderbetreuungsgeld
- Grenzgänger:innen
- Personen, die bereits aufgrund einer anderen Erwerbstätigkeit in der Kranken- oder Pensionsversicherung pflichtversichert sind.
- Personen, die bereits auf Grund des Bezuges einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung in der Krankenversicherung pflichtversichert sind.
- Personen, die einer gesetzlichen beruflichen Vertretung der freien Berufe angehören.
Kosten
Die Kosten betragen sich im Jahr 2023 auf EUR 70,72 pro Monat.
Antragstellung
Ist direkt bei der Gesundheitskasse möglich z. B. hier https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.870435&portal=oegkportal