Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

Durch Abschluss dieser freiwilligen Selbstversicherung ist man krankenversichert und pensionsversichert. Man hat in der Krankenversicherung Anspruch auf Sachleistungen (z. B. ärztliche Hilfe, Krankenhausaufenthalt, Medikamente) und auf Barleistungen (Kranken- und Wochengeld). Die Zeiten der Selbstversicherung werden für die Pension berücksichtigt.

Voraussetzung für die Anmeldung

Geringfügig beschäftigte Personen können eine freiwillige Versicherung beantragen, wenn 

  • das ihnen aus einem oder mehreren Beschäftigungsverhältnissen im Kalendermonat gebührende Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze (EUR 438,05) nicht übersteigt,
  • sie ihren Wohnsitz im Inland haben und 
  • keine gesetzliche Pflichtversicherung vorliegt.
Von dieser freiwilligen Selbstversicherung sind folgende Personen ausgenommen:
  • Bezieherinnen/Bezieher einer Eigenpension (z.B. Alterspension)
  • Kinderbetreuungsgeldbezieherinnen/-bezieher
  • Grenzgängerinnen/Grenzgängern 
  • Personen, die bereits auf Grund einer anderen Beschäftigung in der Kranken- oder Pensionsversicherung pflichtversichert sind.
  • Personen, für die bereits eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung auf Grund eines Leistungsbezuges aus der Arbeitslosenversicherung besteht.
  • Personen, die einer gesetzlichen beruflichen Vertretung der freien Berufe angehören.
Kosten

Die Kosten belaufen sich im Jahr 2022 auf EUR 68,59 pro Monat.

Antragstellung

Ist direkt bei der Gesundheitskasse möglich z. B. hier https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.870435&portal=oegkportal

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