Art und Menge von Sachbezügen (A+E WG)
Der folgende Text bezieht sich auf das Arbeits- und Entgeltbestätigungsformular für Wochengeld (A+E WG).
Sachbezüge gehören grundsätzlich zum beitragspflichtigen Entgelt.
Wird dem/der Dienstnehmer:in während einer Schutzfrist ausschließlich ein Sachbezug unentgeltlich oder verbilligt weiter gewährt (z.B. private Nutzung eines Firmenfahrzeuges oder einer Dienstwohnung), so ist der Sachbezugswert in der Sozialversicherung beitragsfrei.
Sachbezüge des/der Dienstnehmer:in müssen in der Arbeits- und Entgeltbestätigung Wochengeld art- und mengenmäßig angegeben werden.
Sachbezüge, die während des Wochengeldbezuges nicht weiter gewährt werden, sind gemeinsam mit den Geldbezügen in einer Summe im Feld "Nettoverdienst letzten drei Kalendermonate" einzutragen. Zusätzlich muss im Feld "Ist Sachbezug in Arbeitsverdienst enthalten?" "Ja" ausgewählt werden.
Sachbezüge, die während des Wochengeldbezugs weiter gewährt werden (z. B. eine Wohnung oder ein Auto), zählen nicht zum ausgefallenen Nettoarbeitsverdienst. Ist dies der Fall, muss im Feld "Wird Sachbezug während Wochengeldbezug weitergewährt?" "Ja" eingetragen werden.