Homeoffice Pauschale

Als Dienstgeber:in hat man die Möglichkeit, den im Homeoffice tätigen Dienstnehmer:innen ein Homeoffice Pauschale auszuzahlen. Durch dieses Pauschale sollen dem/der Dienstnehmer:in im Homeoffice entstandene Kosten abgegolten werden (z. B. Stromkosten). Für das Pauschale können maximal EUR 3,-- pro Tag und 100 Homeoffice-Tage im Jahr berücksichtigt werden. Die Höhe des Pauschalbetrages ist frei wählbar, aber nur bis EUR 3,-- pro Tag sozialversicherungs- und steuerfrei.

Es ist zu beachten, dass für Arbeitgeber:innen eine Aufzeichnungspflicht über die Homeoffice-Tage seiner/ihrer Arbeitnehmer:innen besteht. Als Homeoffice-Tage gelten nur tatsächliche Arbeitstage, an denen die berufliche Tätigkeit ausschließlich in der Wohnung ausgeübt wird. Homeoffice-Tage müssen sowohl am Lohnkonto als auch am Jahreslohnzettel (L 16) angeführt werden. Für steuerliche Zwecke ist es allerdings ausreichend, die Anzahl der Tage pro Kalenderjahr anzugeben. Das bedeutet, dass Homeoffice-Tage nicht monatsgetreu aufgezeichnet werden müssen und es auch möglich ist, sämtliche Homeoffice-Tage sowie die abgabenfreie Pauschale beispielweise in der Dezemberabrechnung zu hinterlegen bzw. mit der letzten Abrechnung des Jahres auszubezahlen.

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