100% Homeoffice

Ob Ihr:e Mitarbeiter:in ausschließlich vom Homeoffice aus arbeitet ist für Lohnbot nur relevant, wenn sich das Homeoffice in einem anderen Bundesland befindet, als die Betriebstätte welcher der/die Mitarbeiter:in angehört. In diesem Fall ist hinsichtlich Beiträgen und Abgaben folgendes zu beachten:

Sozialversicherung
Der/Die Dienstnehmer:in muss in jenem Bundesland versichert sein, in dem sich das Homeoffice befindet. Um diesen Umstand korrekt in Lohnbot abzubilden, muss die Beitragskontonummer der ÖGK Landesstellte in der Ihr/Ihre Mitarbeiter:in wohnhaft ist in den Lohndaten hinterlegt werden. Ist 100% Homeoffice im Dienstvertrag hinterlegt, kann anschließend die für den/die Mitarbeiter:in zuständige Landesstelle ausgewählt werden. 
Zuschlag zum Dienstgeber:innenbeitrag (DZ)
Für den DZ ist der Prozentsatz des Bundeslandes in dem sich die Betriebsstätte befindet ausschlaggebend. Lohnbot orientiert sich hier an der hinterlegten Arbeitsstätte.
Wiener Dienstgeber:innenabgabe
Die Wiener DGA fällt nur an, wenn sich der konkrete Beschäftigungsort auch tatsächlich in Wien befindet. Arbeitet Ihr:e Mitarbeiter:in in einem anderen Bundesland zu 100 Prozent im Homeoffice, ist keine Wiener DGA zu entrichten.
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