Fallweise Beschäftigung - Allgemein
Als fallweise Beschäftigte gelten Personen, die in unregelmäßigen Abständen tageweise bei demselben Arbeitgeber / derselben Arbeitgeberin beschäftigt sind, wenn die Beschäftigung für weniger als eine Woche vereinbart ist.
Keine fallweise Beschäftigung liegt z.B. vor, wenn sich eine Person verpflichtet, nur einmal in der Woche an einem im Voraus bestimmten Tag (z.B. jeden Montag) oder einmal im Monat (z.B. jeden 15. oder letzten Freitag im Monat) eine bestimmte Arbeitsleistung zu erbringen. Aufgrund der im Voraus festgelegten periodisch wiederkehrenden Arbeitsleistung liegt in diesem Fall ein durchgehendes Beschäftigungsverhältnis vor.
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