Kommunalsteuernummer

Unternehmerinnen und Unternehmer wählen den Standort ihres Unternehmens meistnach infrastrukturellen oder personellen Gesichtspunkten. Um diese Vorteile für die Unternehmen zu erhalten, muss die Kommunalsteuer entrichtet werden.

Bei der Kommunalsteuer handelt es sich um eine ausschließliche Gemeindeabgabe.

Das Unternehmen unterliegt der Kommunalsteuer in jener Gemeinde, in der sich eine Betriebsstätte des Unternehmens befindet.

Bei Betriebsstätten in mehreren Gemeinden gilt die Freigrenze nicht pro Betriebsstätte, sondern für das gesamte Unternehmen.

Zuständige Stellen für die Kommunalsteuernummer sind:
  • Das Gemeindeamt, in dessen Bereich sich die Betriebsstätte befindet.
    • Kontaktieren Sie für eine Kommunalsteuernummer daher bitte direkt Ihr Gemeindeamt.
  • In Statutarstädten das Magistrat, in dessen Bereich sich die Betriebsstätte befindet.
  • In Wien:
    • Für die Entrichtung der Steuer: die Stadtkasse, in deren Bereich sich die Betriebsstätte befindet.
    • Für Bescheiderstellung, Rechtsauskünfte: die Bemessungsstelle (Magistratsabteilung 6).
    • Eine Kommunalsteuernummer können Sie hier beantragen.

Weitere Informationen zum Thema Kommunalsteuer finden Sie auf den folgenden Websites:

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