Gesundheitskasse Beitragskontonummer
Die Beitragskontonummer dient als zentraler Ordnungsbegriff für die korrekte Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Sämtliche Meldungen (An-, Abmeldungen usw.) bzw. Zahlungsbelege sind daher immer mit jener Beitragskontonummer zu versehen, für welche die jeweilige Meldung bzw. Zahlung erfolgt.
Für jede:n Dienstgeber:in, der/die Versicherte zur Sozialversicherung gemeldet hat, existiert zumindest ein Beitragskonto mit einer entsprechenden Beitragskontonummer. Einem Unternehmen können, je nachdem wie viele Filialen, Außenstellen usw. bestehen, mehrere Beitragskontonummern zugewiesen werden.
Bereits im Zuge der Anforderung einer Beitragskontonummer ist auf das Vorliegen einer Neugründung hinzuweisen. Das Formular NeuFö2 ist spätestens bei der Erstanmeldung eines Arbeitnehmers / einer Arbeitnehmerin vorzulegen.
Die Beitragskontonummer ist bei der örtlich zuständigen Gesundheitskasse (ÖGK) zu beantragen. Für die Anforderung der Beitragskontonummer steht Ihnen ein eigenes Formular zur Verfügung (zum Formular geht es hier).