Letzte Beschäftigung innerhalb von 12 Monaten
War der/die Mitarbeiter:in innerhalb der letzten 12 Monate bereits in Ihrem Unternehmen beschäftigt?
Wenn ja, wählen Sie hier bitte "Ja" aus.
Wenn ein:e Arbeitgeber:in innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit dem/der gleichen Arbeitnehmer:in erneut ein Arbeitsverhältnis eingeht, beginnt die Verpflichtung zur Beitragszahlung für die betriebliche Vorsorge (BV) ohne Ausnahme bereits ab dem ersten Tag der erneuten Beschäftigung. Dies gilt unabhängig von der Länge der vorangegangenen Beschäftigungsverhältnisse.