Letzte Beschäftigung innerhalb von 12 Monaten
War der/die Mitarbeiter:in innerhalb der letzten 12 Monate bereits in Ihrem Unternehmen beschäftigt?
BV-Freimonat
Grundsätzlich ist der erste Monat eines Arbeitsverhältnisses beitragsfrei in Bezug auf die Betriebliche Vorsorge (BV). Das bedeutet, dass für diesen Zeitraum – einen sogenannten Naturalmonat ab dem Beginn der Beschäftigung – keine Beiträge zur Betrieblichen Vorsorgekasse (BV-Kasse) geleistet werden müssen
Ausnahme bei Wiedereintritt innerhalb von 12 Monaten
Diese Regelung des beitragsfreien Monats findet keine Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach dem Ende eines früheren Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber erneut eine Beschäftigung aufnimmt.
Dies gilt unabhängig von der Länge der vorangegangenen Beschäftigungsverhältnisse (also z.B. auch für fallweise Beschäftigte).
In diesem Fall beginnt die Beitragspflicht zur Betrieblichen Vorsorge bereits am ersten Tag des Wiedereintritts.