Buchung von Selbstbemessungsgrundlagen Finanzamt

Verschiedene Abgaben wie Lohnsteuer, Dienstgeber:innenbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeber:innenbeitrag sind monatlich an das Finanzamt abzuführen. Normalerweise werden diese Abgaben direkt mit der Zahlung gemeldet, die immer bis zum 15. des Folgemonats zu erfolgen hat. So muss z.B. für den Monat Februar die Zahlung bis zum 15. März erfolgen.

In Sonderfällen (die z.B. bei Corona häufiger vorkamen) wird mit dem Finanzamt eine Stundung der Zahlung vereinbart oder die Lohnabgaben werden mit einem bestehenden Guthaben beim Finanzamt verrechnet. Da in diesem Fall keine Zahlung an das Finanzamt erfolgt, wird die Abgabe nicht automatisch gemeldet und muss manuell nachgemeldet werden.

Dies kann direkt in Finanzonline erfolgen.

In Finanzonline muss unter dem Punkt "Weitere Services" das Feld "Selbstbemessungsabgaben buchen" angekreuzt werden.

Hier müssen Sie die zu buchenden Abgabenarten hinzufügen. In der Regel sollte dies "Lohnsteuer (12)", "Dienstgeberbeitrag (45)" und "Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (47)" sein.

Anschließend sind die Spalten "Zeitraum" und "Betrag" auszufüllen. Im Feld "Zeitraum" müssen Sie den Monat und das Jahr im Format MMYYYY eingeben (also für April im Jahr 2020: 042020, siehe auch Screenshot).

Die Zahlen, die in das Feld "Betrag" einzutragen sind, finden Sie auf Ihrem Auszahlungsjournal unter dem Punkt Finanzamt.

Jetzt nur noch auf "Prüfen und Einbringen" klicken und die Meldung wurde erfolgreich übermittelt!

Did this answer your question? Thanks for the feedback There was a problem submitting your feedback. Please try again later.

Still need help? Kontaktieren Sie uns! Kontaktieren Sie uns!