Buchung von Selbstbemessungsabgaben Finanzamt

Für die Nutzung von Lohnbot stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung, wie Sie die Selbstbemessungsabgaben für Lohnsteuer, dem Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) an das Finanzamt melden können.

1) Buchung der Selbstbemessungsabgaben per XML-Datei

Im Menüpunkt Firma > Features finden Sie die Möglichkeit, mit Monatsabschluss XML-Dateien für die Meldung der Selbstbemessungsabgaben Lohnsteuer, DB, DZ zu generieren:

Für die Nutzung des Features stehen zwei Optionen zur Auswahl:

Dateien für Buchung Selbstbemessungsabgaben erstellen? - Wird diese Option auf "Ja" gesetzt, sind die XML-Dateien für die Buchung der Selbstbemessungsgrundlagen über das Archiv abrufbar, sobald der Buchungsbeleg des jeweiligen Monats erstellt wurde.

Als Anhang zum Monatsabschluss versenden? - Sie erhalten die XML-Datei per E-Mail, sobald der Buchungsbeleg des jeweiligen Monats erstellt wurde. Achtung: Wird der Buchungsbeleg monatlich automatisch per E-Mail an Ihre Buchhaltung gesendet (Feature E-Mail Konfiguration), ist die XML-Datei Teil dieses E-Mails.

Nachdem Sie die XML-Datei erhalten haben, können Sie diese benutzen, um über FinanzOnline Ihre Selbstbemessungsabgaben über Eingaben > Übermittlung > Buchung von Selbstbemessungsabgaben zu melden.

Achtung: Ist die Erstellung der XML-Datei aktiviert, wird die strukturierte Übermittlung aus den Onlinebankingdateien entfernt. Das bedeutet: Sollten Sie unsere Onlinebankingunterstützung nutzen, wird nur eine Saldozahlung an das Finanzamt durchgeführt, aber nicht die Meldung über die Höhe der Selbstbemessungsabgaben (Abgabenpositionen) Lohnsteuer, DB, DZ durchgeführt. Dadurch wird eine Doppelmeldung vermieden.


2) Strukturierte Überweisung

Über eine Finanzamtszahlung können durch Angabe der jeweiligen Abgabenpositionen (Lohnsteuer, Dienstgeberzeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) mit der Überweisung auch die Selbstbemessungsabgaben gemeldet werden.

Für die strukturierte Überweisung nutzen Sie unsere Onlinebanking-Unterstützung oder führen Sie die Überweisung der Lohnabgaben manuell lt. Auszahlungsjournal durch. Dabei sind die jeweiligen Lohnabgaben als Abgabenpositionen (Lohnsteuer, DB, DZ) anzugeben, damit neben der Überweisung des Saldos auch die Meldung der Selbstbemessungsabgaben vorgenommen wird.

Achtung: Damit die Selbstbemessungsabgaben über die strukturierte Überweisung dem Finanzamt gemeldet werden können, ist es notwendig, dass zumindest eine der drei Lohnabgaben im Abrechnungsmonat angefallen ist. Fallen die Lohnabgaben in Ihrer Lohnverrechnung nicht an, kann keine reine Nullmeldung an das Finanzamt durchgeführt werden und es ist entweder eine manuelle Buchung oder eine Buchung der Selbstbemessungsabgaben per XML-Datei notwendig.


3) Manuelle Buchung von Selbstbemessungsabgaben

Ebenfalls über FinanzOnline haben Sie Möglichkeit die Selbstbemessungsabgaben manuell zu buchen. Diese Option empfiehlt sich vor allem um Selbstbemessungsabgaben nachträglich zu bearbeiten.

In Finanzonline muss unter dem Punkt Weitere Services für die Buchung der Selbstbemessungsabgaben das Feld Buchung von Selbstbemessungsabgaben oder für Buchungsberichtigungen das Feld Buchungsberichtigung von Selbstbemessungsabgaben gewählt werden:

Hier müssen Sie die zu buchenden Abgabenarten hinzufügen. In der Regel sollte dies "Lohnsteuer (12)", "Dienstgeberbeitrag (45)" und "Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (47)" sein.

Anschließend sind die Spalten "Zeitraum" und "Betrag" auszufüllen. Im Feld "Zeitraum" müssen Sie den Monat und das Jahr im Format MMYYYY eingeben (also für April im Jahr 2020: 042020, siehe auch Screenshot).

Die Zahlen, die in das Feld "Betrag" einzutragen sind, finden Sie auf Ihrem Auszahlungsjournal unter dem Punkt Finanzamt.

Jetzt nur noch auf "Prüfen und Einbringen" klicken und die Meldung wurde erfolgreich übermittelt.


Worum handelt es sich bei den Selbstbemessungsabgaben Finanzamt?

Die im Zuge der Lohnverrechnung zu meldenden Selbstbemessungsabgaben sind Steuerarten, bei denen der Steuerpflichtige die zu entrichtende Abgabe selbst berechnet und diese Berechnungsgrundlagen dem Finanzamt über Abgabenerklärungen vollständig und wahrheitsgemäß bekannt gibt. Die zu meldenden Selbstbemessungsabgaben sind die Lohnsteuer, der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) sowie der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ).

Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage: Arbeitgeber berechnen und melden die Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage, die sich aus dem Bruttolohn abzüglich bestimmter Abzüge wie Sozialversicherungsbeiträgen ergibt. Dies geschieht monatlich über die Buchung der Selbstbemessungsabgaben und Jährlich über die Übermittlung des Jahreslohnzettels.

Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ): Diese Abgaben werden vom Bruttoentgelt berechnet, wobei unter bestimmten Voraussetzungen Entgelte von diesen Lohnabgaben befreit sein können.

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