Buchung von Selbstbemessungsgrundlagen Finanzamt

Verschiedene Abgaben wie Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag müssen monatlich an das Finanzamt überwiesen werden. Normal werden diese Abgaben direkt mit der Zahlung gemeldet, welche immer bis zum 15. des Folgemonats durchgeführt werden muss. Also zum Beispiel für den Februar muss die Zahlung bis 15. März eingehen.

In speziellen Fällen (welche z. B. durch Corona häufiger aufgetreten, wird mit dem Finanzamt eine Stundung der Zahlung vereinbart oder die Lohnabgaben sollen durch ein bestehendes Finanzamtsguthaben ausgeglichen werden. Dadurch, dass hier keine Zahlung ans Finanzamt erfolgt, wird die Abgabe nicht automatisch gemeldet und muss manuell nachgemeldet werden.

Dies funktioniert direkt in Finanzonline.

In Finanzonline müssen Sie unter dem Punkt "Weitere Services" das Feld "Buchung von Selbstbemessungsabgaben".

Hier müssen Sie die zu buchenden Abgabenarten hinzufügen. In der Regel sollte dies "Lohnsteuer (12)", "Dienstgeberbeitrag (45)" und "Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (47)" sein.

Anschließend müssen Sie die Spalten "Zeitraum" und "Betrag" befüllen. In dem Feld Zeitraum bitte das Monat und das Jahr mit dem Format MMYYYY (also für April im Jahr 2020: 042020, siehe auch Screenshot) eintragen. 

Die Zahlen, welche im Feld Betrag eingetragen werden müssen, finden Sie auf Ihrem Auszahlungsjournal unter dem Punkt Finanzamt.

Jetzt nur noch auf "Prüfen und Einbringen" drücken und die Meldung wurde erfolgreich übermittelt!

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