Wiener DGA
Die Dienstgeber:innenabgabe (auch U-Bahn Steuer genannt) müssen alle Dienstgeber:innen, die in Wien mindestens eine:n Dienstnehmer:in beschäftigen, abführen.
Als in Wien beschäftigt gilt ein:e Dienstnehmer:in, wenn sein/ihr Beschäftigungsort in Wien liegt. Wird eine Beschäftigung abwechselnd an verschiedenen Orten ausgeübt, aber von einer festen Arbeitsstätte aus, so gilt diese als Beschäftigungsort.
Wird eine Beschäftigung ohne feste Arbeitsstätte ausgeübt, so gilt der Wohnsitz des Dienstnehmers / der Dienstnehmerin als Beschäftigungsort.
Als feste Arbeitsstätte ist hierbei jedenfalls die Geschäftsleitung, aber auch Zweigniederlassungen, Fabrikationsstätten, Warenlager u. a. zu verstehen.
Die entsprechende Kontonummer können Sie direkt bei der Stadt Wien unter folgendem Link beantragen: Stadt Wien Dienstgeberabgabe (DGA)
Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf der Seite der Wirtschaftskammer, hier.