Freibetrag und Freigrenze bei DB, DZ und Kommunalsteuer
Kleinere Unternehmen mit einer gesamten Monatslohnsumme von nicht mehr als EUR 1.460,-- werden in Österreich etwas unterstützt.
Wenn ein Unternehmen eine gesamte Monatslohnsumme von unter EUR 1.460,-- hat, wird ein Freibetrag in der Höhe von EUR 1.095,-- abgezogen und vom verbleibenden Restbetrag die Kommunalsteuer (3 %), der Dienstgeber:innenbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB, 3,9 % bzw. 3,7 %) und der Dienstgeber:innenzuschlag zum Dienstgeber:innenbeitrag (DZ, je nach Bundesland variierend) berechnet.
Ein kurzes Beispiel (Stand August 2022):
Monatslohnsumme: EUR 1.350,--
Abzüglich Freibetrag: EUR 1.350,-- - EUR 1.095,-- = EUR 255,--
Euro Bemessungsgrundlage = EUR 255,--
Kommunalsteuer: EUR 255,-- x 3 % = EUR 7,65
DB: EUR 255,-- x 3,9 % = EUR 9,95
DZ (Wien): EUR 255,-- x 0,38 % = EUR 0,97