Freibetrag und Freigrenze bei DB, DZ und Kommunalsteuer

Kleinere Unternehmen mit einer gesamten Monatslohnsumme von nicht mehr als EUR 1.460,-- werden in Österreich etwas unterstützt.

Wenn ein Unternehmen eine gesamte Monatslohnsumme von unter EUR 1.460,-- hat, wird ein Freibetrag in der Höhe von EUR 1.095,-- abgezogen und vom verbleibenden Restbetrag die Kommunalsteuer (3 %), der Dienstgeber:innenbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB, 3,9 % bzw. 3,7 %) und der Dienstgeber:innenzuschlag zum Dienstgeber:innenbeitrag (DZ, je nach Bundesland variierend) berechnet.


Ein kurzes Beispiel (Stand August 2022):

Monatslohnsumme: EUR 1.350,--

Abzüglich Freibetrag: EUR 1.350,-- - EUR 1.095,-- = EUR 255,--

Euro Bemessungsgrundlage = EUR 255,--

Kommunalsteuer: EUR 255,-- x 3 % = EUR 7,65

DB: EUR 255,-- x 3,9 % = EUR 9,95

DZ (Wien): EUR 255,-- x 0,38 % = EUR 0,97

Did this answer your question? Thanks for the feedback There was a problem submitting your feedback. Please try again later.

Still need help? Kontaktieren Sie uns! Kontaktieren Sie uns!