Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag.

Ein Steuerabsetzbetrag wird in voller Höhe direkt von der Einkommenssteuer abgezogen.

Er steht auf Antrag für ein Kind zu, das sich ständig in Österreich aufhält und für das Familienbeihilfe bezogen wird.

Der Familienbonus beträgt bis zum 18. Geburtstag des Kindes monatlich EUR 166,68 und danach EUR 58,34 monatlich.

Der Familienbonus Plus kann für jedes Kind gesondert, entweder von einem der beiden Anspruchsberechtigten zur Gänze oder jeweils zur Hälfte beantragt werden. Die Entscheidung ist bei gleichbleibenden Verhältnissen für das gesamte Kalenderjahr bindend.

Er steht auch für Kinder getrennt lebender Eltern zu, hierbei wird der Familienbonus Plus aufgeteilt. In diesem Fall steht er sowohl dem Familienbeihilfenberechtigten als auch demjenigen zu, der für das Kind Unterhalt leistet. Das bedeutet, dass entweder eine der beiden Personen den vollen Familienbonus für das Kind erhält oder der Betrag zwischen dem Familienbeihilfenbezieher und dem Unterhaltspflichtigen aufgeteilt wird.

Berücksichtigung des FABO+ in der Lohnverrechnung

Damit der FABO+ in der Lohnverrechnung berücksichtigen, müssen Mitarbeiter:innen das Formular E 30 vorlegen und diese mit von dem/der Arbeitgeber:in zum Lohnkonto genommen werden. Änderungen der Verhältnisse, die für die Absetzbeträge relevant sind, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber innerhalb eines Monats melden, wofür das Formular E 31 vorgesehen ist. Beide Absetzbeträge können entweder in der Lohnverrechnung oder im Nachhinein über die Ar­beit­nehm­er:­inn­en­ver­an­lag­ung berücksichtigt werden.


Ausführliche Informationen zum Familienbonus plus finden Sie hier: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Steuervorteile_fuer_Familien.html


Familienbonus Plus in Lohnbot

Sie finden in den Stammdaten ihrer Mitarbeiter: innen den Punkt "Familienbonus +". Dort können Angehörige angelegt werden, für welche der Familienbonus + berücksichtigt werden soll. Bitte halten Sie hierfür die "Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag" bereit, welche der Dienstnehmer auf Finanzonline anfordern kann.

Der Bezug von Familienbeihilfe ist bis zum 24. Lebensjahr des Kindes möglich.

Stand: 2025

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