Steuer­vor­teile für Familien

Für Familien gibt es eine Reihe von steuerlichen Vergünstigungen, wie z.B. Absetzbeträge, um die sich die Lohnsteuer verringert. Zusätzlich profitieren Eltern vom Kinderfreibetrag und Sonderausgaben, wie Kinderbetreuungskosten, können von der Steuer abgesetzt werden.

Hier ein Überblick:

Alleinerzieher:innenabsetzbetrag (AEAB)

Der Absetzbetrag für Alleinerziehende steht Ihnen zu, wenn Sie

  • in einem Kalenderjahr für ein oder mehrere Kinder mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen haben und
  • mehr als die Hälfte im Kalenderjahr nicht in einer Ehe, einer Lebens­ge­mein­schaft oder einer eingetragenen Partnerschaft gelebt haben.

Alleinverdiener:innenabsetzbetrag (AVAB)

Als Alleinverdiener:in gelten Sie im Steuerrecht, wenn Sie drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihre Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragene Partnerschaft hat im Kalenderjahr mehr als sechs Monate gedauert.
  • Sie haben für ein oder mehrere Kinder länger als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen.
  • Und Ihre Partnerin oder Ihr Partner hat im selben Kalenderjahr nicht mehr als EUR 7.284,-- (Stand 2025) verdient.

Berücksichtigung von AEAB/AVAB in der Lohnverrechnung

Damit der Arbeitgeber:innen AEAB und AVAB in der Lohnverrechnung berücksichtigen, müssen Mitarbeiter:innen das Formular E 30 vorlegen und diese mit von dem/der Arbeitgeber:in zum Lohnkonto genommen werden. Änderungen der Verhältnisse, die für die Absetzbeträge relevant sind, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber innerhalb eines Monats melden, wofür das Formular E 31 vorgesehen ist. Beide Absetzbeträge können entweder in der Lohnverrechnung oder im Nachhinein über die Ar­beit­nehm­er:­inn­en­ver­an­lag­ung berücksichtigt werden.


Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Steuervorteile_fuer_Familien.html

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