Steuer­vor­teile für Familien

Für Familien gibt es eine Reihe von steuerlichen Vergünstigungen, wie z.B. Absetzbeträge, um die sich die Lohnsteuer verringert. Zusätzlich profitieren Eltern vom Kinderfreibetrag unf Sonderausgaben, wie Kinderbetreuungskosten, können von der Steuer abgesetzt werden.

Hier ein Überblick:

Alleinerzieher:innenabsetzbetrag (AEAB)

Der Absetzbetrag für Alleinerziehende steht Ihnen zu, wenn Sie

  • in einem Kalenderjahr für ein oder mehrere Kinder mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen haben und
  • mehr als die Hälfte im Kalenderjahr nicht in einer Ehe, einer Lebens­ge­mein­schaft oder einer eingetragenen Partnerschaft gelebt haben.

Alleinverdiener:innenabsetzbetrag (AVAB)

Als Alleinverdiener:in gelten Sie im Steuerrecht, wenn Sie drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihre Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragene Partnerschaft hat im Kalenderjahr mehr als sechs Monate gedauert.
  • Sie haben für ein oder mehrere Kinder länger als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen.
  • Und Ihre Partnerin oder Ihr Partner hat im selben Kalenderjahr nicht mehr als EUR 6.000,-- verdient.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Steuervorteile_fuer_Familien.html

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