Steuervorteile für Familien
Für Familien gibt es Absetzbeträge, um die sich die Lohnsteuer verringert. Außerdem profitieren Eltern vom Kinderfreibetrag. Spezielle Ausgaben wie etwa Kinderbetreuung können von der Steuer abgesetzt werden. Hier ein Überblick:
Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB)
Der Absetzbetrag für Alleinerziehende steht Ihnen zu, wenn Sie
- in einem Kalenderjahr für ein oder mehrere Kinder mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen haben und
- mehr als die Hälfte im Kalenderjahr nicht in einer Ehe, einer Lebensgemeinschaft oder einer eingetragenen Partnerschaft gelebt haben.
Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)
Als AlleinverdienerIn gelten Sie im Steuerrecht, wenn Sie drei Voraussetzungen erfüllen:
- Ihre Ehe, Lebensgemeinschaft oder Ihre eingetragene Partnerschaft dauerte im Kalenderjahr mehr als sechs Monate.
- Es wurde für ein oder mehrere Kinder mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen.
- Und Ihre Partnerin oder Ihr Partner hat im selben Kalenderjahr nicht mehr als 6.000 € verdient.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Steuervorteile_fuer_Familien.html