Ende Dienstverhältnis (Abm)

Der folgende Text bezieht sich auf das Abmeldeformular.


In diesem Feld ist jenes Datum zu hinterlegen, mit dem das Dienstverhältnis endet. Anhand des Datums Ende Dienstverhältnis, dem Abmeldegrund und der nicht konsumierten Urlaubstage berechnet Lohnbot das Ende Entgeltanspruch, das Ende Beschäftigungsverhältnis sowie das Ende Betriebliche Vorsorge automatisch.


Ende Entgeltanspruch: Stellt das Bezugsende dar und entspricht jenem Datum, an dem der/die Dienstnehmer:in von der Sozialversicherung abgemeldet wird. Das Ende Entgeltanspruch kann z. B. durch eine Urlaubsersatzleistung nach dem arbeitsrechtlichen Ende der Beschäftigung liegen.

Ende Beschäftigungsverhältnis: Ist der Tag des arbeitsrechtlichen Endes des Beschäftigungsverhältnisses/Lehrverhältnisses. Dieses Feld kann unbelegt bleiben, wenn das Dienstverhältnis trotz Wegfall des Entgeltanspruches nach wie vor aufrecht bleibt. Generell gilt, dass das Ende des Beschäftigungsverhältnisses nicht zwingend mit dem Ende der Pflichtversicherung korrespondieren muss.

Ende Betriebliche Vorsorge: Hierbei handelt es sich um den Zeitpunkt, bis zu dem betriebliche Vorsorge zu entrichten ist.

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