Kollektivvertrag

Was ist ein Kollektivvertrag?

Der Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung, die zwischen kollektivvertragsfähigen Arbeitgeber:innen- und Arbeitnehmer:innenverbänden abgeschlossen wird. Auf Arbeitgeber:innenseite kollektivvertragsfähig sind primär die Fachverbände bzw. Fachgruppen der Wirtschaftskammerorganisation. Auf Arbeitnehmer:innenseite kollektivvertragsfähig ist der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB).

In Ergänzung zu den gesetzlichen Regelungen regeln Kollektivverträge in erster Linie Rechte und Pflichten der Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen aus dem Arbeitsverhältnis. Von den Regelungen des Kollektivvertrages abweichende arbeitsvertragliche Vereinbarungen sind, soweit der Kollektivvertrag diesbezüglich nichts anderes vorsieht, nur gültig, wenn sie für den Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin günstiger sind.

Welcher Kollektivvertrag ist anzuwenden?

Welcher Kollektivvertrag auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden ist, hängt davon ab, welchem Arbeitgeber:innenverband der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin angehört. Ohne Bedeutung ist hingegen, ob der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin der am Kollektivvertragsabschluss beteiligten Gewerkschaft angehört.

Mit dem Erwerb einer Gewerbeberechtigung ist die Mitgliedschaft bei der entsprechenden Fachorganisation in der Wirtschaftskammerorganisation verbunden. Hat diese Fachorganisation einen Kollektivvertrag abgeschlossen, ist die lückenlose Geltung des Kollektivvertrages im betreffenden Wirtschaftszweig gewährleistet.

Derzeit unterstütz Lohnbot einige ausgewählte Kollektivverträge. Falls Ihr Kollektivvertrag derzeit noch nicht unterstützt wird, können Sie einen eigenen KV anlegen, dieser wird jedoch nicht von uns gewartet.

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