Anrechenbare Berufsjahre

Um kollektivvertragliche Mindestlöhne bzw. Mindestgehälter festsetzen zu können, werden Tätigkeiten nach verschiedenen Kriterien bewertet. Zum einen umfasst dies die Umschreibung der ausgeübten Tätigkeit, die teils konkrete Berufsbezeichnungen enthält.

Zusätzlich spielen noch Qualifikationen (wie bspw. Ausbildungen) und berufliche Erfahrung eine Rolle. In Kollektivverträgen für Angestellte ist darüber hinaus die Anrechnung von Vordienstzeiten ein wichtiges Kriterium zur Gehaltsfestsetzung. Welche Vordienstzeiten oder Ausbildungen angerechnet werden, finden Sie in Ihrem Kollektivvertrag.

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