Pauschale
Die Pauschale fällt in denselben Anwendungsbereich wie das Grundgehalt und ist daher nur als eine Alternativbezeichnung für ebenjenes zu beachten.
Auf die Berechnungsgrundlage von Folgeansprüchen (Sonderzahlungen, Überstunden, etc.) hat die Pauschale keinen Einfluss.