Samstagszuschlag
Der Samstagszuschlag findet ausschließlich in manchen Kollektivverträgen Anwendung (z. B. im Handels-KV). Er ist voll lohnsteuerpflichtig.
Im Eingabefenster können Sie entweder einen Fixbetrag oder die Anzahl der angefallenen Stunden angeben. Bei der Berechnung nach Stunden wird der Überstundenteiler lt. Kollektivvertrag herangezogen und ein Zuschlag von 100 % angewendet.