Samstagszuschlag
Der Samstagszuschlag findet ausschließlich in manchen Kollektivverträgen Anwendung (z. B. im Handels-KV im Rahmen der erweiterten Öffnungszeiten). Er ist voll lohnsteuerpflichtig.
Im Eingabefenster stehen Ihnen zwei Blöcke zu Verfügung, in denen Sie eine verschiedene Stundenzahlen und Zuschläge eintragen können. Alternativ können Sie einen Fixbetrag sowie die Anzahl der angefallenen Stunden angeben.