Pendlerpauschale
Grundsätzlich sind die Fahrtkosten für den Arbeitsweg mit dem Verkehrsabsetzbetrag von EUR 400,-- abgegolten, der automatisch bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wird.
Zusätzlich können Arbeitnehmer:innen unter bestimmten Voraussetzungen aber auch das kleine oder das große Pendlerpauschale und einen "Pendlereuro" geltend machen. Dies hängt unter anderem von der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte und den zur Verfügung stehenden Verkehrsmitteln ab.
Pendlerrechner
Seit 2014 ist ausschließlich das Ergebnis des Pendlerrechners ausschlaggebend, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendlereuro besteht. Das Ergebnis ist rechtlich bindend. Lassen Sie sich daher den Ausdruck des Pendlerrechners von Ihren Mitarbeiter:innen geben.
Im Ergebnis des Pendlerrechners finden Sie jeweils die gültige Pendlerpauschale in Euro pro Monat, sowie den Pendlereuro pro Monat. Diese Werte sind in den entsprechenden Feldern in Lohnbot einzutragen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter diesem Link: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/pendler/Pendlerpauschale.html
Öffi-Ticket und Pendlerpauschale
Bis Ende 2022 konnte das Pendlerpauschale nur für die Strecke in Anspruch genommen werden, für die das Öffi-Ticket nicht gültig war. Dies hat sich mit 01.01.2023 geändert. Seither steht das Pendlerpauschale grundsätzlich für die gesamte Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu. Allerdings wird das Pendlerpauschale um die Kosten des Öffi-Ticket, die vom Arbeitgeber / der Arbeitgeberin getragen werden, reduziert. Im Extremfall kann dies dazu führen, dass die Pendlerpauschale bis auf EUR 0,00 gekürzt wird, wenn der Betrag für das Öffi-Ticket höher ist als der Pendlerpauschalbetrag. Der Pendlereuro hingegen bleibt ungekürzt und wird unabhängig von einem Öffi-Ticket ausbezahlt.
Befristete Erhöhung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros mit Mai 2022
Mit Mai 2022 kam es als Maßnahme der Bundesregierung gegen steigende Energiepreise zu einer befristeten Erhöhung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros. Als Folge wurde das Pendlerpauschale um 50 % erhöht und der Pendlereuro von EUR 2,-- auf EUR 8,-- vervierfacht. Nach aktuellem Stand ist diese Maßnahme bis Juni 2023 befristet.
In Zahlen stellt sich die Erhöhung wie folgt dar:
Kleines Pendlerpauschale (von Mai 2022 bis Juni 2023)
bei einer Fahrtstrecke von | Bisher | Zuschlag | Summe |
mindestens 20 km bis 40 km | 58 € | 29 € | 87 € monatlich |
mehr als 40 km bis 60 km | 113 € | 56,50 € | 169,50 € monatlich |
mehr als 60 km | 168 € | 84 € | 252 € monatlich |
Großes Pendlerpauschale (Mai 2022 bis Juni 2023)
bei einer Fahrtstrecke von | Bisher | Zuschlag | Summe |
mindestens 2 km bis 20 km | 31 € | 15,50 € | 46,50 € monatlich |
mindestens 20 km bis 40 km | 123 € | 61,50 € | 184,50 € monatlich |
mehr als 40 km bis 60 km | 214 € | 107 € | 321 € monatlich |
mehr als 60 km | 306 € | 153 € | 459 € monatlich |
Achtung: Bei der Ermittlung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros mit dem Pendlerrechner sind die erhöhten Werte zusätzlich zu berücksichtigen. Der/die Dienstnehmer:in muss kein neues Formular abgeben, um Anspruch auf die Erhöhung zu haben.