Pendlerpauschale

Grundsätzlich sind die Fahrtkosten für den Arbeitsweg mit dem Verkehrsabsetzbetrag von EUR 487,-- (Stand 2025) abgegolten, der automatisch bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wird.

Zusätzlich können Arbeitnehmer:innen unter bestimmten Voraussetzungen aber auch das kleine oder das große Pendlerpauschale und einen "Pendlereuro" geltend machen. Dies hängt unter anderem von der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte und den zur Verfügung stehenden Verkehrsmitteln ab.

Pendlerrechner

Seit 2014 ist ausschließlich das Ergebnis des Pendlerrechners ausschlaggebend, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendlereuro besteht. Das Ergebnis ist rechtlich bindend. Lassen Sie sich daher den Ausdruck des Pendlerrechners von Ihren Mitarbeiter:innen geben.

Im Ergebnis des Pendlerrechners finden Sie jeweils die gültige Pendlerpauschale in Euro pro Monat, sowie den Pendlereuro pro Monat. Diese Werte sind in den entsprechenden Feldern in Lohnbot einzutragen.


Weiterführende Information finden Sie hier:

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/pendler/Pendlerpauschale.html


Öffi-Ticket und Pendlerpauschale

Bis Ende 2022 konnte das Pendlerpauschale nur für die Strecke in Anspruch genommen werden, für die das Öffi-Ticket nicht gültig war. Dies hat sich mit 01.01.2023 geändert. Seither steht das Pendlerpauschale grundsätzlich für die gesamte Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu. Allerdings wird das Pendlerpauschale um die Kosten des Öffi-Ticket, die vom Arbeitgeber / der Arbeitgeberin getragen werden, reduziert. Im Extremfall kann dies dazu führen, dass die Pendlerpauschale bis auf EUR 0,00 gekürzt wird, wenn der Betrag für das Öffi-Ticket höher ist als der Pendlerpauschalbetrag. Der Pendlereuro hingegen bleibt ungekürzt und wird unabhängig von einem Öffi-Ticket ausbezahlt.

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