Spesenersatz
Die Funktion Spesenersatz gibt dem/der Dienstgeber:in die Möglichtkeit, dem/der Dienstnehmer:in entstandene Spesen abzugelten. Dies kann z. B. Spesen betreffen, die für den/die Dienstnehmer:in durch den Kauf oder die Reinigung von (nur im Kontext der Arbeit verwendbaren) Arbeitskleidung entstanden sind.
Auch für Fahrtkosten kann der Spesenersatz verwendet werden, wenn diese z. B. bei einer Dienstreise entstanden sind. Kosten für Zug-, Flugzeugtickets, Taxi etc. können in voller Höhe abgesetzt werden. Der Spesenersatz fließt daher direkt in den Nettobezug des Dienstnehmers/der Dienstnehmerin ein.