Honorar

Ein Honorar wird an freie Dienstnehmer:innen ausbezahlt. Freie Dienstnehmer:innen zeichnen sich dadurch aus, dass sie in der Unternehmensbetrieb nicht vollständig eingebunden sind und die persönliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit nicht gegeben bzw. nur schwach ausgeprägt ist. Mittels Honorar werden kleinere Dienstleistungen abgegolten. Klassische Berufe für freie Dienstnehmer:innen sind u.a. Redakteur:innen, Programmierer:innen, Fotograf:innen, Konsulent:innen oder Arichitekt:innen.

Freie Dienstnehmer:innen sind Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Daher besteht bei einer Überschreitung der Kleinunternehmergrenze von EUR 30.000,- pro Jahr für den/die freie:n Dienstnehmer:in die Verpflichtung, Umsatzsteuer auszuweisen.

Wichtig: Freie Dienstnehmer:innen können keine fallweise beschäftigten Dienstnehmer:innen sein.

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