Jobticket

Seit 01.07.2021 können Dienstgeber:innen ihren Dienstnehmer:innen die Kosten für Wochen-, Monats- und Jahreskarten für die öffentlichen Verkehrsmittel steuerfrei ersetzen. Dabei kann der/die Dienstgeber:in auch nachträglich die Kosten für Tickets übernehmen, für welche der/die Dienstnehmer:in bereits aufgekommen ist. Eine nachträgliche Kostenübernahme ist aber nur für Tickets möglich, die ab dem 01.07.2021 gekauft oder verlängert wurden.

Des Weiteren ist wichtig zu beachten, dass es sich beim Öffi-Ticket um keine Gehaltsumwandlung handeln darf und das Dienstnehmer:innen keinen automatischen arbeitsrechtlichen Anspruch auf ein Öffi-Ticket haben.

Das Öffi-Ticket ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. 

Öffi-Ticket und Pendlerpauschale

Bis Ende 2022 konnte das Pendlerpauschale nur für jene Strecke bezogen werden, auf der das Öffi-Ticket keine Gültigkeit besaß. Dies hat sich mit 01.01.2023 geändert. Seither gilt das Pendlerpauschale grundsätzlich für die gesamte Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Jedoch wird das Pendlerpauschale um die Kosten des Öffi-Ticket, die vom Arbeitgeber / von der Arbeitgeberin getragen werden, reduziert. Im Extremfall kann dies dazu führen, dass die Pendlerpauschale bis auf EUR 0,00 gekürzt wird, wenn der Betrag für das Öffi-Ticket höher ist als der Pendlerpauschalbetrag. Der Pendlereuro hingegen bleibt ungekürzt und wird unabhängig von einem Öffi-Ticket gezahlt.

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