Öffi-Ticket

Seit 01.07.2021 können Dienstgeber:innen ihren Dienstnehmer:innen die Kosten für Wochen-, Monats- und Jahreskarten für die öffentlichen Verkehrsmittel steuerfrei ersetzen. Dabei kann der/die Dienstgeber:in auch nachträglich die Kosten für Tickets übernehmen, für welche der/die Dienstnehmer:in bereits aufgekommen ist. Eine nachträgliche Kostenübernahme ist aber nur für Tickets möglich, die ab dem 01.07.2021 gekauft oder verlängert wurden.

Des Weiteren ist wichtig zu beachten, dass es sich beim Öffi-Ticket um keine Gehaltsumwandlung handeln darf und das Dienstnehmer:innen keinen automatischen arbeitsrechtlichen Anspruch auf ein Öffi-Ticket haben.

Das Öffi-Ticket ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. 

Öffi-Ticket und Pendlerpauschale

Bis Ende 2022 konnte das Pendlerpauschale nur für jene Strecke bezogen werden, auf der das Öffi-Ticket keine Gültigkeit besaß. Dies hat sich mit 01.01.2023 geändert. Seither gilt das Pendlerpauschale grundsätzlich für die gesamte Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Jedoch wird das Pendlerpauschale um die Kosten des Öffi-Ticket, die vom Arbeitgeber / von der Arbeitgeberin getragen werden, reduziert. Im Extremfall kann dies dazu führen, dass die Pendlerpauschale bis auf EUR 0,00 gekürzt wird, wenn der Betrag für das Öffi-Ticket höher ist als der Pendlerpauschalbetrag. Der Pendlereuro hingegen bleibt ungekürzt und wird unabhängig von einem Öffi-Ticket gezahlt.

Das Öffi-Ticket bei Lohnbot

Die Kostenübernahme eines Öffi-Tickets ist sowohl im Jahreslohnkonto zu führen als auch mit dem Jahreslohnzettel zu melden. Im Jahreslohnzettel ist sowohl die Kostenübernahme gemäß § 26 Z 5 lit. b als auch die Summe der Monate, in denen die Kosten übernommen wurden (Massenverkehsm./Werkverkehr, Monate) anzugeben. Weiters ist ein Nachweis über die Kosten des übernommenen Fahrausweises, wie z.B. eine Rechnung oder eine Kopie des Fahrausweises, zu den Lohnunterlagen zu nehmen.

Höhe Öffi-Ticket

Hier ist der Gesamtbetrag einzutragen, mit dem die Kosten für das Öffi-Ticket in diesem Zeitraum übernommen wurden. Ist das Öffi-Ticket für einen längeren Zeitraum gültig, z.B. ein Jahr, und wurden die Kosten für dieses Öffi-Ticket sofort (und nicht z.B. monatlich) bezahlt, so ist hier der Gesamtbetrag der Kostenübernahme einzutragen.

Wird von Mitarbeiter:in bezahlt

In der Sozialversicherung ist die Kostenübernahme des Öffi-Tickets in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen für Massenbeförderungsmittel immer beitragsfrei (§ 49 (3) ASVG)

In der Lohnsteuer sind zwei steuerfreie Varianten möglich:

1) Kostenersatz: Der/Die Dienstnehmer:in kauft die Fahrkarte selbst und der/die Dienstgeber:in ersetzt dem/der Dienstnehmer:in die Kosten (ganz oder teilweise).

2) Die Dienstgeber:in kauft das Ticket und gibt dieses an den/die Dienstnehmer:in weiter. In diesem Fall handelt es sich um einen Sachbezug.

Öffi-Ticket-Bezug in dieser Periode?

Hier ist anzugeben, ob in der betreffenden Periode ein Öffi-Ticket bezogen wird. Ist im Feld " Höhe Öffi-Ticket " bereits ein Betrag hinterlegt, geht Lohnbot automatisch davon aus, dass für diese Periode ein Öffi-Ticket bezogen wird. Ist der Betrag jedoch EUR 0,00, weil es sich z.B. um ein Jahresticket handelt, für das die Gesamtkosten bereits beglichen wurden und das Öffi-Ticket in der Periode bezogen wird, ist hier "Ja" anzugeben. Der Grund dafür ist, dass im Jahreslohnzettel angegeben werden muss, für wie viele Monate im Kalenderjahr die Kosten für das Öffi-Ticket übernommen wurden.

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