Zukunftssicherung
Die Zukunftssicherung ist eine steuerfreie Vorsorgeversicherung für Dienstnehmer:innen. Sie kann entweder als freiwillige Sozialleistung (zusätzlich zum Gehalt) oder als Gehaltsumwandlung umgesetzt werden. Maximal können EUR 25,-- pro Dienstnehmer:in im Monat eingezahlt werden.
Die Zukunftssicherung scheint nur am Jahreslohnzettel auf.
Zukunftssicherung und Geschäftsführer:innen
Die steuerlichen Begünstigungen, die bei der Zukunftssicherung gemäß § 3 Abs. 1 Z 15a Einkommensteuergesetz (EStG) gelten, sind auf Geschäftsführer:innen mit einer Beteiligung von maximal 25% beschränkt. Bei einer Beteiligung über 25% entfällt die Möglichkeit, die jährliche Begünstigung von 300 Euro steuerfrei zu nutzen. Hier handelt es sich dann um zusätzliche Geschäftsführer:innenbezüge, welche den Lohnnebenkosten DB, DZ und KommSt unterliegen.