Fahrtkostenersatz

Mit dem Fahrtkostenersatz kann ein/eine Dienstgeber:in für den/die Dienstnehmer:in entstandene Fahrtkosten aller Art abgelten. 

Dienstreisen gehören hingegen nicht zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit und sind daher auch nicht steuerbar. Eine Dienstreise liegt vor, wenn der/die Dienstnehmer:in den Dienstort im Auftrag des Arbeitgebers / der Arbeitgeberin vorübergehend verlässt. Der Fahrtkostenersatz ersetzt hier die Kosten für Bahn-, Flug-, Taxikosten usw. Die Kosten, die dem/der Dienstnehmer:in durch die Benützung eines Kraftfahrzeuges entstehen, werden durch das Kilometergeld ("KM-Geld") abgegolten. Wird von Dienstgeber:innenseite ein begünstigtes "Öffi"-Ticket ("Jobticket") zur Verfügung gestellt, durch welches dem/der Dienstnehmer:in auf der gesamten Strecke bzw. einer Teilstrecke keine Kosten entstehen, ist für die vom Ticket gedeckte Strecke auch kein Fahrtkostenersatz zu veranschlagen.

Weiterführende Informationen zu Fahrtkostenersatz und Kilometergeld finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer.

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