Prämie (Wiederholend)

Bei einer erstmaligen Prämiengewährung ist zu entscheiden, ob der/die Dienstnehmer:in eine regelmäßige Wiederkehr der Prämie erwarten kann oder nicht. 

Wiederkehrende Prämien sind Zuwendungen des/der Dienstgeber:in, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit in bestimmten, über die Beitragszeiträume hinausreichenden, Zeitabschnitten gewährt werden. Voraussetzung ist, dass der Bezug nicht einmalig gewährt wird, sondern dass mit einer Wiedergewährung in größeren Zeiträumen als den Beitragszeiträumen zu rechnen ist.

Wann liegt aber Regelmäßigkeit vor? Zunächst gilt es zu prüfen, ob Gesetze, Kollektivverträge, Vereinbarungen etc. eine Regelmäßigkeit der Prämienzahlungen vorsehen. Ist dies nicht der Fall, muss bei bereits wiederholt erfolgten Zahlungen beurteilt werden, ob sich aus der Vergangenheit eine gewisse Regelmäßigkeit ableiten lässt. 

Treffen die Kriterien der "Regelmäßigkeit" und der "Gewährung in größeren Zeiträumen als den Beitragszeiträumen" zu, sind Prämien als Sonderzahlungen abzurechnen.

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