Mindestgehalt in Österreich
In Österreich hat nicht jede Arbeitnehmer / jede Arbeitnehmerin Anspruch auf ein gewisses minimales Einkommen, da es keine allgemein verbindliche Lohnuntergrenze gibt.
Wenn das Unternehmen einem Kollektivvertrag unterliegt, sieht dieser jedoch abhängig von den Qualifikationen und der Arbeitserfahrung ein bestimmtes Mindestgehalt vor.
Wenn Sie die Einstufung im Kollektivvertrag vornehmen, finden Sie in Lohnbot im Reiter "Stammdaten" das Mindestgehalt bei einer Vollanstellung mit dieser Einstufung. Vollzeit kann hier je nach Kollektivvertrag variieren.
Das tatsächliche Mindestgehalt für eine Teilzeitkraft wird Ihnen im Reiter Dienstverhältnis nach Eingabe der zu arbeitenden Stunden pro Woche berechnet.
Als Unternehmer:in steht Ihnen natürlich frei, mehr als das Mindestgehalt zu bezahlen.