Arbeiter:innen und Angestellte

Alle Mitarbeiter:innen einer Firma sind entweder Angestellte oder Arbeiter:innen. 

Grundsätzlich gilt für Angestellte das Angestellten-Gesetzt und für Arbeiter:innen die Gewerbe-Ordnung bzw. das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch.

Mit Wirksamkeit 1. Juli 2018 erfolgt eine Gleichsetzung von Arbeiter:innen und Angestellten bei

  • der Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankenstand und
  • den Dienstverhinderungsgründen der Arbeitnehmer:innen.

Ab dem 1. Jänner 2021 sind die (derzeit) für Angestellte geltenden Kündigungsfristen und -termine auch auf Arbeiter:innen-Dienstverhältnisse anwendbar. Abweichende kollektivvertragliche Regelungen sollen dann nur mehr für Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen, zulässig sein.

Unterschiedliche Regelungen gelten aber weiterhin:

  • bei Gründen für eine vorzeitige Auflösung,
  • bei Sonderzahlungen,
  • im Betriebsverfassungsrecht (getrennte Arbeiter:innen- und Angestelltenbetriebsräte) und
  • bei den Anspruchsvoraussetzungen für Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Arbeiter_-Angestellte_einfach.html

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