Arbeiter:innen und Angestellte
Alle Mitarbeiter:innen einer Firma sind entweder Angestellte oder Arbeiter:innen.
Grundsätzlich gilt für Angestellte das Angestellten-Gesetzt und für Arbeiter:innen die Gewerbe-Ordnung bzw. das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch.
Mit Wirksamkeit 1. Juli 2018 erfolgt eine Gleichsetzung von Arbeiter:innen und Angestellten bei
- der Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankenstand und
- den Dienstverhinderungsgründen der Arbeitnehmer:innen.
Ab dem 1. Jänner 2021 sind die (derzeit) für Angestellte geltenden Kündigungsfristen und -termine auch auf Arbeiter:innen-Dienstverhältnisse anwendbar. Abweichende kollektivvertragliche Regelungen sollen dann nur mehr für Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen, zulässig sein.
Unterschiedliche Regelungen gelten aber weiterhin:
- bei Gründen für eine vorzeitige Auflösung,
- bei Sonderzahlungen,
- im Betriebsverfassungsrecht (getrennte Arbeiter:innen- und Angestelltenbetriebsräte) und
- bei den Anspruchsvoraussetzungen für Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Arbeiter_-Angestellte_einfach.html