Kürzer als 1 Monat beschäftigt

Dieses Feld ist nur dann auszufüllen, wenn das Dienstverhältnis vorab auf kürzer als 1 Monat befristet ist.

Das Dienstverhältnis kann an jedem beliebigen Tag eines Monats beginnen, muss jedoch kürzer als ein Monat sein. Wenn das Dienstverhältnis z. B. am 15. März angemeldet wurde, kann dieses maximal bis zum 13. April dauern.
Bitte beachten Sie: Wird das Dienstverhältnis während der Probezeit aufgelöst, gilt es nicht als „Dienstverhältnis kürzer vereinbart als ein Monat“.
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