Kürzer als 1 Monat beschäftigt

Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn das Dienstverhältnis im Voraus auf weniger als einen Monat befristet ist.

Das Dienstverhältnis kann an jedem Tag eines Monats beginnen, muss aber kürzer als ein Monat sein. Wird das Dienstverhältnis z. B. am 15. März gemeldet, kann es höchstens bis zum 13. April dauern.

Achtung: Wird das Dienstverhältnis während der Probezeit aufgelöst, gilt es nicht als "Dienstverhältnis von weniger als einem Monat vereinbart“.

Diese Angabe ist notwendig, da der erste und der letzte Tag einer kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung auf der mBGM anzugeben sind.

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