Prämie (Einmalig)

Die Lohnart "Prämie (Einmalig)" ist nur dann anzuwenden, wenn es sich um eine einmalige, nicht wiederholende Prämie handelt. Beispiele dafür sind:

  • Prämien für Verbesserungsvorschläge
  • Geburtshilfen, Heiratsbeihilfen, etc.
Eine einmalige Prämie wird in der Sozialversicherung "laufend" und in der Lohnsteuer als Sonderzahlung abgerechnet.
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