Prämie (Einmalig)
Die Lohnart "Prämie (Einmalig)" ist nur dann anzuwenden, wenn es sich um eine einmalige, nicht wiederholende Prämie handelt. Beispiele dafür sind:
- Prämien für Verbesserungsvorschläge
- Geburtshilfen, Heiratsbeihilfen, etc.
Eine einmalige Prämie wird in der Sozialversicherung "laufend" und in der Lohnsteuer als Sonderzahlung abgerechnet.