Geschäftsführer:innenbezüge
Bei Geschäftsführer:innenbezügen gibt es verschiedene Parameter, die beeinflussen, wie das Gehalt eines/einer Geschäftsführer:in abzurechnen ist. Im Endeffekt stellt sich die Frage, ob der/die Geschäftsführer:in selbst an der Firma beteiligt ist und dadurch eine Sperrminorität vorliegt oder ob er/sie alle Eigenschaften einer Anstellung erfüllt. Je nach Situation wird eine "normale" Lohnverrechnung durchgeführt oder nur bestimmte Abgaben berechnet - wobei der/die Geschäftsführer:in selbst die Verantwortung für seine/ihre Versicherung und Steuer trägt.
Wenn Sie im Tab "Arbeitsverhältnis" die Felder: "Geschäftsführer:in", "Prozent Beteiligung", "Sperrminorität" und "Erfüllt alle Eigenschaften einer Anstellung" korrekt ausgefüllt haben, berechnet Lohnbot automatisch anhand dieser Parameter, wie der Geschäftsführer:innenbezug abgerechnet wird.
Im Artikel "Gesellschafter:innen-Geschäftsführer:innen einer GmbH: Pflichtversicherung nach ASVG oder GSVG?" finden Sie detailliertere Beschreibungen wie diese Felder auszufüllen sind.