Urlaubsersatzleistungen

Ist bei Beendigung des Dienstverhältnisses noch ein Urlaubsanspruch vorhanden, muss dieser ausbezahlt werden. Auf der Abrechnung erscheinen dann zwei neue Lohnarten UEL (Urlaubsersatzleistung) und UEL Sonderzahlung (der Anteil des 13. und 14. Gehalts, der auch ausbezahlt werden muss).

Dabei ist zu beachten, dass offener Urlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr aliquot (anteilig) auszuzahlen ist; bereits kon­sum­ierte Urlaubstage sind davon abzuziehen. Offener, nicht verjährter Urlaub aus Vorjahren ist zur Gänze aus­zu­zahlen.

Urlaubsersatzleistungen in Lohnbot

Bei Lohnbot reicht aus, wenn Sie den noch offenen Urlaub sowie die Arbeitstage pro Woche hinterlegen. Die Höhe der Urlaubsersatzleistung wird nun automatisch berechnet.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Arbeiterkammer: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Urlaub/Urlaubsersatzleistung.html

Wirtschaftskammer: https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Urlaubsersatzleistung.html

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