Vorschuss
Im Falle eines Vorschuss wird ein in der Zukunft liegendes Entgelt zum Teil oder zur Gänze vor der eigentlichen Fälligkeit ausbezahlt und zu einem späteren Zeitpunkt wieder in Abzug gebracht.
Wenn einem Mitarbeiter / einer Mitarbeiterin ein Vorschuss gewährt und mit ihm/ihr festgelegt wurde, dass dieser Vorschuss im Zuge der Lohnverrechnung mit dem laufenden Gehalt gegenverrechnet wird, kann in der Lohnart Vorschuss auch dieser Abzug eingetragen werden. Der Auszahlungsbetrag wird nun um den gewährten Vorschuss gekürzt.