Erstes Monat in dem Lohnbot die Kommunikation mit Körperschaften überimmt
Wenn Sie bereits die ersten Abrechnungen des laufenden Jahres Ihrer Mitarbeiter über eine andere Software oder einen Steuerberater durchgeführt haben, tragen Sie in diesem Feld bitte das Monat ein, ab welchem Lohnbot exklusiv die Lohnverrechnung und damit die Meldungen an die Gebietskrankenkasse für Sie übernehmen darf.
Falls Sie noch keine Mitarbeiter:innen über eine Fremdsoftware abgerechnet haben, tragen Sie bitte dasselbe Monat, wie im Feld "Erstes für die Lohnverrechnung relevante Monat dieses Jahres" ein.