Kilometergeld

Das amtliche Kilometergeld ist eine Pauschalabgeltung für alle Kosten, die durch die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs für Fahrten im Rahmen einer Dienstreise entstehen.


Für die Steuerfreiheit gelten folgende Voraussetzungen:

  • Es liegt eine Dienstreise vor.
  • Der amtliche Höchstsatz wird nicht überschritten.
  • Die Kosten für den Betrieb des Fahrzeugs trägt der/die Arbeitnehmer:in selbst.
  • Ein Fahrtenbuch oder andere Unterlagen, aus denen die für das Unternehmen gefahrenen Kilometer hervorgehen, liegen vor.

Mit dem amtlichen Kilometersatz sind folgende Aufwendungen abgegolten:

  • Abschreibung/Wertverlust
  • Benzin und Öl
  • Wartung und Reparaturen aufgrund des laufenden Betriebs
  • Zusatzausrüstungen (z.B. Winterreifen, Schneeketten usw.)
  • Autoradio, Navigationsgerät
  • Steuern und Gebühren
  • Alle Versicherungen (inkl. Kasko-, Insassen-, Rechtsschutzversicherung)
  • Mitgliedsbeiträge für diverse Automobilclubs
  • Finanzierungskosten (Kredit- oder Leasingraten)
  • Parkgebühren sowie in- und ausländische Mautgebühren

Amtliche Kilometergeldsätze kann die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber auch für Fußgänger:innen, Radfahrer:innen sowie Mitfahrer:innen abgelten.


Wer sich für den amtlichen Kilometersatz entschieden hat, kann keine höheren Kosten mehr geltend machen. Wer jedoch nachweisen kann (z.B. durch Führung eines Fahrtenbuches), dass die tatsächlichen Kosten für berufliche Fahrten höher sind als der Kilometersatz, kann die Differenz im Rahmen der Arbeitnehmer:innenveranlagung beim Finanzamt geltend machen.


Auflistung der Kilometergelder (ab 1. Jänner 2011):

Kraftfahrzeugtype Kilometergeld in Euro
(auf volle Cent aufgerundet)
PKW 0,42
Motorfahrräder und Motorräder 0,24
Mitfahrer:innen 0,05
Fahrrad 0,38

Die in der Tabelle angegebenen Beträge werden pro gefahrenen Kilometer gezahlt. Das amtliche Kilometergeld kann für maximal 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr steuerfrei ausbezahlt werden.

Vorsicht

Die Kilometerpauschale kann für maximal 30.000 km oder EUR 12.600,-- pro Jahr abgesetzt werden. Das Fahrrad-Kilometergeld ist mit maximal 1.500 km bzw. EUR 570,-- pro Jahr begrenzt.

Weitere nützliche Informationen zum Thema Kilometergeld finden Sie auch auf der Website der Wirtschaftskammer unter folgendem Link: https://www.wko.at/service/steuern/Fahrtkostenverguetung-und-Kilometergeld.html

Did this answer your question? Thanks for the feedback There was a problem submitting your feedback. Please try again later.

Still need help? Kontaktieren Sie uns! Kontaktieren Sie uns!