Pensionsvoraussetzungen

Das Feld "Erfüllt alle Pensionsvoraussetzungen" ist für die Lohnverrechnung wichtig, da bestimmte Abgaben nicht verrechnet werden. 

Um festzustellen, ob die Pensionsvoraussetzungen erfüllt sind, benötigen Sie in den meisten Fällen die Mithilfe Ihrer Mitarbeitenden, da Sie wissen müssen, wie viele Beitrags- bzw. Versicherungsmonate vorhanden sind. Da Ihre Mitarbeiter:innen aber bei Erfüllung der Voraussetzungen "mehr Netto vom Brutto" erhalten, ist von einer Mitarbeit auszugehen.

Das Pensionsantrittsdatum können Sie auf der Website der Sozialversicherung berechnen: https://www.sozialversicherung.at/servicescalculations/views/pensionsantritt/input.xhtml?faces-redirect=true&contentid=10007.820973


Wenn diese Option aktiviert und die Option "Bezieht bereits Pension" auf "Nein" gesetzt ist, reduziert sich der Beitrag zur Pensionsversicherung (PV-Beitrag) sowohl für Arbeitgeber als auch für ältere Arbeitnehmer um 50 Prozent.

Dies tritt ein, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer:

  1. bereits Anspruch auf eine Alterspension hat,
  2. diesen Anspruch noch nicht geltend gemacht hat und
  3. sich in der pensionsversicherungsrechtlichen Bonusphase befindet.

Die Bonusphase erstreckt sich derzeit für Frauen in der Regel vom vollendeten 60. bis zum vollendeten 63. Lebensjahr und für Männer vom vollendeten 65. bis zum vollendeten 68. Lebensjahr.

Für Dienstnehmer:innen, die nicht in die Bonusphase fallen aber auch noch nicht die Pension angetreten haben, ist im Feld "Erfüllt alle Pensionsvoraussetzungen" "Nein" zu wählen.

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