Unbezahlter Urlaub (bis zu einem Monat): Änderungsmeldung zur Abmeldung von der Betrieblichen Vorsorge
Im Fall eines unbezahlten Urlaubs, der kürzer als 30 Tage dauert, sind für die Zeit des unbezahlten Urlaubs keine BV-Beiträge zu entrichten.
Seit 01. Jänner 2025 ist aus diesem Grund mit Antritt des unbezahlten Urlaubs eine Änderungsmeldung an die ÖGK zu senden und die Abmeldung von der BV bekanntzugeben.
Lohnbot erstellt automatisch eine Änderungsmeldung, sobald Sie einen unbezahlten Urlaub für Ihre Mitarebeitenden im System hinterlegen und folgenden Dialog bestätigen:
Beispiel:
Es wird ein unbezahlter Urlaub vom 19.05. bis 20.05. vereinbart. Nach Eingabe des unbezahlten Urlaubs in der Urlaubsverwaltung wird eine Änderungsmeldung mit folgenden Daten übermitteln: