Jahreslohnkonto

Ein Jahreslohnkonto bei Lohnbot erstellen

Bei Lohnbot haben Sie die Möglichkeit Jahreslohnkonten für Dienstnehmende und das Unternehmen sowie in verschiedenen Formaten zu erstellen.


Sämtliche Lohnkonten können nur aus bereits abgeschlossenen Monaten heraus erstellt werden. Das Lohnkonto wird für jenes Kalenderjahr erstellt, aus dem heraus es erstellt wird.


Gesammeltes Dienstnehmer:innenlohnkonto und Unternehmenslohnkonto

1) Öffnen Sie das Dreipunktmenü im Dashboard:

2) Wählen Sie die Option "Lohnkonten erstellen":

3) Geben Sie die Parameter für die Erstellung der Lohnkonten an:

4) Im Archich steht das gesammelte Mitarbeiter:innenlohnkonto sowie das Unternehmenslohnkonto zum Download bereit.

Einzelne Mitarbeiter:innenlohnkonten

1) Öffnen Sie das Dreipunktmenü des Mitarbeiters/Dienstvertrags:

2) Wählen Sie die Option Lohnkonto für Dienstvertrag erstellen:

3) Das Lohnkonto steht in PDF und CSV Format im Archiv zum Download zur Verfügung.


Im Dashboard finden Sie zudem die Möglichkeit, sich das Mitarbeiterlohnkonto über den Tab "Lohnkonto" direkt im Dashboard anzeigen zu lassen:

Was sind Lohnkonten?

Ein Lohnkonto ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnung, die der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer führen muss – auch für geringfügig, vorübergehend oder beschränkt steuerpflichtig Beschäftigte. Es dokumentiert alle relevanten Daten für die Lohnverrechnung und dient als Nachweis gegenüber Behörden.

Was muss ein Lohnkonto beinhalten?

Die Lohnkontenverordnung regelt die Pflichtangaben. Dazu zählen insbesondere:

  • Name, Wohnsitz und Versicherungsnummer des Arbeitnehmers
  • Angaben zu Familienbonus, Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag und Kinderzuschlägen (inkl. Name und Versicherungsnummer der betroffenen Personen)
  • Sozialversicherungsträger und zuständige Gemeinde
  • Lohnzahlungszeitraum und Zahltag
  • Höhe der Bezüge, Abzüge (Lohnsteuer, Sozialversicherung), beitragsrechtliche Grundlagen
  • Arbeitgeberbeiträge (z.B. Pensionskassen, E-Card, Betriebsratsumlage)
  • Angaben zu steuerfreien und steuerpflichtigen Bezügen, Pendlerpauschale, Werbungskostenpauschale
  • Sonderzahlungen, rückverrechnete Bezüge, Freibeträge

Wo ist das geregelt?

Die Führung und der Inhalt der Lohnkonten sind im Einkommensteuergesetz (§ 76 EStG) und detailliert in der Lohnkontenverordnung 2006 festgelegt.

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