Essensgutscheine
Essensgutscheine (Sachbezug Verpflegung)
Bei Essensgutscheinen unterscheidet man zwischen einer kleinen und einer großen Variante.
Der kleine Essensgutschein ist bis zu einer Höhe von zwei Euro abgabenfrei und kann pro Arbeitstag einmalig ausgegeben werden. Der kleine Essensgutschein kann in Restaurants, Supermärkten etc. eingelöst werden.
Der große Essensgutschein ist bis zu einer Höhe von acht Euro abgabenfrei und kann pro Arbeitstag einmalig ausgegeben werden. Der große Essensgutschein muss für sofort konsumierbare Speisen verwendet werden.
Eine abgabenfreie Ausgabe beider Essensgutscheine am selben Arbeitstag ist nicht möglich.
Bei den Essensgutscheinen handelt es sich um einen abgabenfreien Sachbezug. Wenn die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit gegeben sind, müssen diese nicht in der Lohnverrechnung aufscheinen.
Barzuschüsse, die der Dienstgeber an seine Dienstnehmer:innen ausbezahlt, um die Einnahme von Mahlzeiten finanziell zu unterstützen, werden hingegen als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt.