Reduzierter Dienstgeber:innenbeitrag nach §41 Abs. 5 FLAG
Der Dienstgeber:innenbeitrag wird für die Jahre 2023 und 2024 von 3,9 Prozent auf 3,7 Prozent gesenkt. Voraussetzung für diese Reduktion ist, dass hierfür eine lohngestaltende Vorschrift angewendet werden kann (§ 41 Abs. 5a FLAG). Ohne lohngestaltende Vorschrift bleibt der Beitragssatz bei 3,9 Prozent. Ab dem 01.01.2025 soll die DB-Reduktion dann generell und unabhängig von einer lohngestaltenden Vorschrift gelten (§ 41 Abs. 5 FLAG).