Reduzierter Dienstgeber:innenbeitrag nach §41 Abs. 5 FLAG
Seit dem 01.01.2025 gilt die Reduktion des Dienstgeber:innenbeitrages generell und unabhängig von einer lohngestaltenden Vorschrift in Höhe von 3,7% (§ 41 Abs. 5 FLAG).
Seit dem 01.01.2025 gilt die Reduktion des Dienstgeber:innenbeitrages generell und unabhängig von einer lohngestaltenden Vorschrift in Höhe von 3,7% (§ 41 Abs. 5 FLAG).
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