Gesetzliche Grundlage für Krankenstandsanspruch (A+E KG)
Der folgende Text bezieht sich auf das Arbeits- und Entgeltbestätigungsformular für Krankengeld (A+E KG).
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von Arbeiter:innen durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Dieses Gesetz stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einer krankheitsbedingten Arbeitsverhinderung unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin ihr Entgelt erhalten. Es legt die Dauer der Entgeltfortzahlung sowie die Bedingungen fest, unter denen der Anspruch besteht.
Die Entgeltfortzahlung für Angestellte im Falle eines Krankenstands durch das Angestelltengesetz (AngG), insbesondere durch die §§ 8 bis 10, geregelt. Dieses Gesetz sieht vor, dass Angestellten ihr Entgelt für eine bestimmte Zeit weitergezahlt wird, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls, die bzw. der sie nicht selbst verschuldet haben, nicht in der Lage sind zu arbeiten. Die Dauer der Entgeltfortzahlung richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und kann bei längerer Betriebszugehörigkeit bis zu 12 Wochen (und unter bestimmten Umständen sogar länger) betragen.
Der Krankengeldbezug für freie Dienstnehmer:innen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geregelt. Freie Dienstnehmer:innen, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ASVG definiert die Bedingungen, unter denen Versicherte, einschließlich freier Dienstnehmer:innen, Anspruch auf Krankengeld haben, sowie die Höhe und Dauer des Bezugs.