Spesen für Drittschuldnererklärung (DSE)

Der folgende Text bezieht sich auf das Formular für die Drittschuldnererklärung.

In diesem Abschnitt wird festgelegt, ob und in welcher Weise der Dienstgeber Anspruch auf einen pauschalen Kostenersatz hat, wenn die Drittschuldnererklärung fristgerecht übermittelt wurde. Die gewählte Formulierung wird in der Drittschuldnererklärung verwendet, um den Kostenersatz für das Ausfüllen der Erklärung anzugeben.

Für die mit der Abgabe der Erklärung verbundenen Kosten stehen dem Drittschuldner als Ersatz zu:

  1. 35 Euro, wenn eine wiederkehrende Forderung gepfändet wurde und diese besteht
  2. 25 Euro in sonstigen Fällen.

Eine sonstige Forderung liegt z. B. vor, wenn die gepfändete FOrderung nicht mehr besteht ,weil der/die Verpflichtete (Dienstnehmer:in) bereits ausgeschieden ist.


Kann der Drittschuldner die Kosten nicht abziehen (z. B. weil der/die Dienstnehmer:in bereits ausgeschieden ist), kann der Dirttschuldner beantragen, dass das Gericht die Zahlung dem betreibenden Gläubiger auferlegt.


Dazu wählen Sie, dass Sie die Kosten vom Gläubiger begehren und tragen anschließend Ihre Bankverbindung ein.

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