Verbleibende Tilgung, manuell (PfV)
Der folgende Text bezieht sich auf die Pfändungsverwaltung.
Möglichkeit zur Eingabe des Forderungsbetrages, der zu Beginn der Pfändung noch zu tilgen ist. Sollte bereits vor Anlage der Pfändung ein Betrag getilgt worden sein, ist dieser von der Gesamtschuld abzuziehen und die Differenz in diesem Feld zu erfassen.