Exekutionsbeginn (PfV)
Der folgende Text bezieht sich auf die Pfändungsverwaltung.
Datum, an dem das Zahlungsverbot (meist RSa- Brief oder RSb-Brief) des zuständigen Gerichts bzw. die Verpfändungsanzeige eingelangt ist. Dieses Datum ist entscheidend für den Rang der Forderung.