Exekutionsbeginn (PfV)

Der folgende Text bezieht sich auf die Pfändungsverwaltung.

Datum, an dem das Zahlungsverbot (meist RSa- Brief oder RSb-Brief) des zuständigen Gerichts bzw. die Verpfändungsanzeige eingelangt ist. Dieses Datum ist entscheidend für den Rang der Forderung.

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