Betriebliche Vorsorgekassen
Betriebliche Vorsorgekassen (BVK) sind Kreditinstitute nach dem Bankwesengesetz mit einem einzigen Geschäftsbereich. Dieser besteht in der Verwaltung und Veranlagung von Abfertigungsbeiträgen, Stichwort Abfertigung "NEU".
Während das alte Abfertigungsrecht aus einer gesetzlich geregelten Leistung des Arbeitgebers / der Arbeitgeberin besteht, handelt es sich beim neuen Abfertigungsrecht um ein beitragsorientiertes und damit kapitalfinanziertes Kassenmodell: Bei der Abfertigung neu verbleibt das für die Abfertigung angesparte Geld nicht mehr im Unternehmen, sondern wird ausgelagert. Betriebliche Vorsorgekassen bieten den Unternehmen dafür ihre Dienste an.
Jedes Unternehmen muss mit einer BV-Kasse einen Beitrittsvertrag abschließen.
Kriterien für die Auswahl der Kasse
Bei der Wahl der richtigen BVK sind die Kosten, die Zinsgarantie, die Anlageinstrumente und -politik, die Möglichkeit des Kassenwechsels und die Servicequalität zu beachten. Als Entscheidungsgrundlagen dienen Beitrittsanbote und Veranlagungsbestimmungen der BV-Kassen.