Art und Menge von Sachbezügen (A+E KG)

Der folgende Text bezieht sich auf das Arbeits- und Entgeltbestätigungsformular für Krankengeld (A+E KG).

Beitragspflichtige Sachbezüge sind nur dann anzuführen, wenn sie während der Arbeitsunfähigkeit nicht weiter gewährt werden.


Ein Anspruch auf Krankengeld besteht nur, wenn die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer nicht mehr als 50 % der vollen Geld- und Sachbezüge erhält. Bei mehr als 50 % der vollen Geld- und Sachbezüge ruht der Krankengeldanspruch. 


Werden beitragspflichtige Sachbezüge während der Arbeitsunfähigkeit nicht weitergewährt, sind diese auf der Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld im Feld "Betrag des Bezuges“ anzuführen. Zusätzlich ist im Feld "Ist Sachbezug im Arbeitsverdienst enthalten?“ "ja“ auszuwählen.

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